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Impressumspflicht - Facebook

Auch für eine Facebook Unternehmensseiten besteht eine Impressumspflicht.

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Auszug IHK Magazin 2/2011

Impressumspflicht - Facebook

Bisher wurde die allgemein vertretene "2-Klick-Regel" festgehalten. Leider falsch!

Diese 2-Klick-Regel ist laut Gerichtsentscheid des Landgerichtes Aschaffenburg vom 19.08.2011 in Facebook nicht ausreichend. Die Konsequenz aus dieser Entscheidung ist, das das Impressum nicht unterhalb von "Info" stehen darf. Vielmehr wird hier nun ein eigenständiger TAB "Impressum" gefordert. Weitere Infos

 

 

 

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